Software-Labors 6/94 Einrichtung von Software-Labors an baden-wuerttembergischen Hochschulen Aufgaben: Zur Verbesserung von Forschung und Lehre an den Hochschulen und zur Verbesserung des Zusammenwirkens der Wissenschaft und der Wirtschaft hat die Landesregierung Baden-Wuerttemberg beschlossen, zunaechst versuchsweise neuartige Software-Labors an Hochschulen einzurichten. Kriterien: Sie sollen gemeinschaftlich von Wirtschaftsunternehmen und Hochschulen getragen und betrieben werden. In diesen Einrichtungen sollen neue Formen der Forschung und Lehre des Software-Engineering konzipiert und in die Praxis umgesetzt werden. Die Software-Labors muessen interdisziplinaer ausgerichtet sein. Die Landesregierung hat fuer einen Foerderzeitraum von 3 Jahren insgesamt 6 Mio. DM bereitgestellt. Frist: Beratungsgespraech im MWF am 5. Oktober 1994. Abgabetermin fuer Bewerbungen ist der 9. November 1994. Infos: Kopie der Ausschreibung ist bei Frau Fath erhaeltlich, Tel. 4210 *** TFN 6/94 ***